Geht der Dehoga jetzt ebenfalls gegen Google vor?
Wie die Tegernseer Stimme berichtet, will nach dem Einknicken von Google vor dem Bräustüberl-Gastwirt Peter Hubert (Wir berichteten hier) nun auch der Dehoga Bayern prüfen, ob er selbst gegen den Internetriesen vorgehen soll. Offensichtlich wurden alleine dem Tegernseer Gastwirt mehrere Dutzend Fälle von anderen Restaurantbesitzern gemeldet worden, die mit Falschangaben seitens der Suchmaschine geschädigt werden. Hubert selbst hat durch seinen mutigen Vorstoß, Google zu verklagen, Zuspruch von allen Seiten bekommen. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk habe ein Sprecher des Dehoga allerdings verlauten lassen, dass dieses Thema mit dem Einknicken von Google noch nicht aus der Welt sei. Man wolle sich nun mit dem Bundesverband abstimmen, wie man seitens des Dehoga weiter gegen den Internetkonzern vorgehen könnte, hieß es in dem Bericht weiter. Google selber wurde indes aufgefordert, den verwendeten Algorithmus der Suchmaschine auf Fehlerlastigkeit zu überprüfen.
„Schlau aus der Affäre gemogelt.“
Der betreffende Algorithmus hatte dem potenziellen Besucher des Tegernseer Bräustüberl suggeriert, dass in diesem mit derzeitig sehr langen Wartezeiten auf die Bewirtung zu rechnen ist – wobei dieser Vermerk praktisch rund um die Uhr zu sehen war, obgleich sich die Realität im Lokal sich völlig anders darstellte. Google rechtfertigte sich, dass diese Angaben auf Daten der Vergangenheit basieren. „Google hat sich schlau aus der Affäre gemogelt und diesen Prozess gescheut wie der Teufel das Weihwasser“, soll Gastwirt Peter Hubert der Tegernseer Stimme zufolge zum geplatzten Gerichtsprozess mitgeteilt haben. Dass sich nun auch der Dehoga ein Vorgehen gegen Google vorstellen kann, liegt ganz im Sinne des Bräustüberl-Betreibers. (tegernseerstimme.de/TH)