Gastwirt verklagt TV-Sender
Das Thüringer Oberlandesgericht entschied, dass der Beitrag des MDR nichts Ungesetzliches zeigte. Damit ist die Behauptung, dass ein Erfurter Gastwirt im Verdacht steht, Mitglied der Mafia zu sein, erlaubt, wie das Gericht in Jena mitteilte. Die Richter wiesen mit ihrem Urteil vom Mittwoch eine Schadenersatzforderung des Mannes gegen den Sender ab. Gegen die Entscheidung wurde Revision zugelassen.
Der Gastwirt hatte geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Er war in dem Bericht anonymisiert worden, jedoch zumindest für einen eingeschränkten Personenkreis identifizierbar. Zwar habe der MDR durch den Fernsehbeitrag die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt, die Verletzung sei aber nicht so schwerwiegend, dass die Zahlung einer Entschädigung erforderlich wäre, entschied das Gericht.
Die Behauptung einer Mafiazugehörigkeit des Klägers sei in dem beanstandeten Beitrag durchgängig nicht als bewiesene Tatsache, sondern lediglich als Verdacht dargestellt worden. Zu einer Verdachtsberichterstattung sei der MDR aufgrund seiner recherchierten Erkenntnisse grundsätzlich berechtigt gewesen. (dpa/MJ)