Corona-Maßnahmen

Gastronomie stellt Strafanzeige wegen zweitem Lockdown

Ein wütender Koch
Können Gastronomen aufgrund eines zweiten Lockdowns das Recht auf Schadensersatz geltend machen? (©dbunn/stock.adobe.com)
Der erneute Lockdown für den Kreis Gütersloh hat nun zur ersten Strafanzeige gegen Unbekannt geführt – seitens der Gastronomie!
Donnerstag, 25.06.2020, 12:18 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der erneute Lockdown im Kreis Gütersloh will das Gastronomiegewerbe nicht einfach hinnehmen, wie aktuell das Haller Kreisblatt berichtet. Der Dehoga Ostwestfalen hat nach der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) dem Bericht zufolge bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. „Das ist für uns natürlich eine Katastrophe“, soll Andreas Kerkhoff, Vorsitzender des Kreisverbands Gütersloh des Dehoga Ostwestfalen, dazu verlauten haben lassen.

Ansprüche der Gastronomen auf Schadensersatz?

Kerkhoff war eigenen Angaben zufolge zuversichtlich, was die Weiterentwicklung des Gastgewerbes anbelangt, doch sehe er jetzt einen großen Rückwärtsschritt. Die Situation sei für ihn nun existenzbedrohend geworden, wie er sagt. Potenzielle Gäste würden sich aufgrund der erneut verordneten Kontaktbeschränkungen von Restaurants fernhalten, weswegen seiner Ansicht nach Ansprüche auf Schadensersatz bestehen würden. Den Gastwirten rät Kerkhoff, ihre Verluste genau zu dokumentieren. Zur Zukunftsplanung der Gastronomen ergänzte er:  „Wir stehen dem hilflos gegenüber.“ (haller-kreisblatt.de/TH)

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