Gastronomie-Klagen beschäftigen Landgericht
Das Landgericht Neubrandenburg muss sich derzeit mit einer Reihe von Firmenklagen befassen, die wegen der Corona-Schließungen 2020 Ausfallgeld von ihren Versicherungen verlangen. Das erklärte Richter Michael Kücken am Mittwoch am Rande mehrerer Verhandlungen in Neubrandenburg. Hintergrund sind coronabedingte Schließungen durch Bund und Land ab Mitte März 2020, die bis zum Frühsommer andauerten. In der Zeit hatten Gastronomie und Hotelbetreiber – bis auf wenige Ausnahmen durch Geschäftsreisende – keine Gäste und auch kaum Einnahmen. Die Ablehnung der Zahlung werde von den Versicherungen so begründet, dass die entsprechenden Policen meist nicht für solche Zwecke ausgelegt seien.
In der Regel machten Gaststättenbesitzer zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Tag geltend, nannte Kücken beispielhafte Summen. In einigen Fällen würden Ansprüche für maximal einen Monat geltend gemacht, wobei die Kläger auf 20.000 bis 30.000 Euro kommen. Als „besonders hoch“ schätzte die Kammer am Mittwoch die Klage von Betreibern mehrerer Hotels in Göhren-Lebbin (Mecklenburgische Seenplatte) mit 250.000 Euro ein. Der Anwalt der beklagten Versicherung lehnte eine Zahlung vor Gericht ab. Nun soll es einen neuen Verhandlungstermin dazu geben.
Einige Klagen seien abgewiesen worden, sagte Kücken. Nachdem dagegen Rechtsmittel eingelegt wurde, müsse das Oberlandesgericht in Rostock nun entscheiden. Rechtsexperten erwarten aber auch, dass es für solche Fällen – in denen Länder und Bund die Betriebsschließungen aus Gesundheitsgründen angeordnet hatten – noch einmal eine Musterentscheidung des Bundesgerichtshof geben wird.
(dpa/MK)