Gastronomen gehen gegen Sperrstunde vor
Bei der Bund-Länder-Runde wurden neue schärfere Maßnahmen gegen die Corona-Krise beschlossen und die Bundesländer verschärfen seitdem ihre Vorgaben. Doch sind die Gastro-Sperrstunde und die 2G-Plus-Regel überhaupt verfassungsmäßig? Das lässt nun die L’Osteria überprüfen. Die italienische Restaurantkette schließt auch eine Klage nicht aus. „Eine Branche, die seit Beginn der Corona-Pandemie eine Sonderopferrolle leistet, wird in diesen Tagen erneut vor schwere Herausforderungen und Entscheidungen gestellt. Im Interesse unserer Mitarbeitenden, Partner und letztendlich für die gesamte Gastronomie-Branche sehe ich leider keine andere Möglichkeit, als mit Rechtsmitteln gegen die neuen Sperrstunden und 2G-Plus-Verordnungen vorzugehen“, erklärt L’Osteria-CEO Mirko Silz dazu.
Little London: Antrag gegen Sperrstunde eingereicht
Auch das Münchner Steakhouse „Little London“ geht gegen die Corona-Sperrstunde für bayrische Restaurants vor: Inhaber Thomas Hirschberger will einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht München einreichen. „Die geplante Regelung kommt defacto einer Betriebsschließung gleich und fügt den bayerischen Wirten erheblichen Schaden zu“, erklärte der Gastronom. „Es leuchtet uns nicht ein, dass wir bis 22 Uhr Sicherheit garantieren können und uns das der bayerische Staat nach 22 Uhr nicht mehr zutraut. Es gibt daher keinen sachlichen Grund für eine bayerische Corona-Sperrstunde.“
(L’Osteria/dpa/Abendzeitung/NZ)