Gastronom verklagt Niedersachsen auf Schadensersatz
Mehrere Wochen musste der Gastronom Gerrit Schweer aus Niedersachsen sein Fischrestaurant „Schweers-Harms-Fischerhus“ am Steinhuder Meer schließen – jetzt zieht er vors Gericht und verklagt das Land auf Entschädigung (Az.: 8 O 2/20). Die Verhandlung findet bereits an diesem Freitag, 26.06.2020, statt. Für das Landgericht Hannover ist es die erste „Corona-Klage“ auf Schadensersatz wegen der bundesweit angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen, wie es mitteilte. Der Gastronom wolle feststellen lassen, dass das Land für die Einnahmeausfälle und Gewinneinbußen während des Lockdowns im März und April 2020 schadenersatz- bzw. entschädigungspflichtig ist. Der steuerberaterlich attestierte Schaden belaufe sich auf rund 52.000 Euro, sagte Schweers Anwalt Matthias Wolf. Zunächst verlangt der 55-Jährige allerdings nur 10.000 Euro vom Land.
Infolge des erzwungenen Stillstandes der Geschäftstätigkeit habe der Kläger schon am 18.03.2020 für seine 17 Mitarbeiter Kurzarbeit anmelden müssen. Unverschuldet sei sein Betrieb daraufhin in eine existentielle Notlage geraten. Das Land sei zur Entschädigung verpflichtet, weil von seinem Restaurant keine virusbedingte Gefahr ausgegangen sei und er somit ein Sonderopfer geleistet habe. Nach Angaben des Landgerichts haben deutsche Gerichte bisher erst vereinzelt über die in dieser Klage aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden. Obergerichtliche Rechtsprechung gebe es dazu noch nicht.
Der Dehoga blickt mit Spannung auf den Zivilprozess. Rainer Balke, Geschäftsführer Dehoga Niedersachsen, sagte: „Wir haben unsere Mitglieder aufgefordert, Ansprüche auf Entschädigung beim Land und den Landkreisen geltend zu machen.“ Wie viele Gastronomen dies bisher getan hätten, könne er nicht sagen.
(Landgericht Hannover/dpa/lni/KP)