Urteil

Gastronom scheitert mit Entschädigungsklage

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Der Betreiber des Schlosses Diedersdorf ist mit seiner Klage auf Entschädigung für die pandemiebedingte Schließung seines Betriebs gescheitert. (Foto: © iStockphoto)
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat sich mit der Frage befasst, ob das Land einem Gastronomen Entschädigung wegen der pandemiebedingten Schließung seines Betriebs zahlen muss. Nun steht die Entscheidung fest.
Dienstag, 01.06.2021, 16:06 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Betreiber des Schlosses Diedersdorf nördlich von Berlin ist mit seiner Klage auf Entschädigung für die pandemiebedingte Schließung seines Betriebs erneut gescheitert. Das Land Brandenburg muss dem Mann keine Entschädigung zahlen, wie die Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht im Berufungsprozess am Dienstag entschieden. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, nach der ihm eine solche Zahlung zustehe. Die vorhandenen Regelungen insbesondere im Infektionsschutzgesetz seien rechtmäßig (Aktenzeichen 2 U 13/21). Der Gastronom verlangte rund 27.000 Euro, einen Teil der wesentlich höheren Schadenssumme, die ihm durch die Schließung seines Betriebs während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 trotz Corona-Soforthilfen entstanden seien. Er will gegen die Entscheidung in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen.

(dpa/NZ)

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