Gastronom erwirkt Aussetzung der Sperrstunde
Erneut ist einem Gastwirt ein juristischer Schlag gegen die Sperrstunden-Verordnung eines Bundeslandes gelungen: Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat dem Eilantrag eines Gastronomen gegen die Sperrstunde in Niedersachsen stattgegeben. Der Wirt darf nun vorläufig auch nach 23.00 Uhr wieder geöffnet haben. Für andere Restaurantbesitzer gelte dies jedoch nicht, da es sich nicht um eine Entscheidung in einem vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) zu führenden Normenkontrollverfahren handele.
„Kein nennenswerter Anstieg der Infektionszahlen durch Gastronomiebetriebe“
Der Gastwirt hatte sich mit seinem Eilantrag konkret gegen die Sperrzeit gewandt, die ab einer Inzidenz von 35 oder mehr Fällen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen eingreift. Er argumentierte, dass die Regelung seine grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit unverhältnismäßig einschränke. Zur Begründung ihrer Entscheidung führte indes die Kammer aus, dass die Zahlen des RKI-Instituts nicht belegen, dass es in Gastronomiebetrieben mit entsprechendem Hygienekonzept zu einem nennenswerten Anstieg der Infektionszahlen gekommen sei. (dpa/TH)