Gastgeber starten Klagewelle gegen „Lockdown“
Derzeitig werden die verordneten Corona-Maßnahmen im Berchtesgadener Land seitens der Justiz überprüft. Beim Verwaltungsgericht München gingen mehrere Klagen und Eilanträge ein. Laut Gericht wendet sich etwa ein Gastronom im Eilverfahren gegen die Schließung seines Betriebes. Ein weiterer Gastronomiebetrieb will erreichen, dass er entgegen der Allgemeinverfügung des Landratamtes auch nach 20.00 Uhr Speisen zum Abholen oder zur Lieferung anbieten kann. Wie zudem bekannt wurde, will in den kommenden Tagen auch ein Hotel Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen. Weitere Unternehmer wollten diese namentlich unterstützen. Es solle „ein deutlich sichtbares Signal“ werden.
„Weitere Klagen begrüßenswert“
„Wir fordern, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen überprüft wird“, sagte der Vorsitzende des Bad Reichenhaller Unternehmerforums, Mike Rupin. Mit dem Eilantrag solle zudem die Aussetzung der Regelungen erreicht werden. Rupin begrüßte auch die weiteren Klagen und Anträge. Wegen der sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen mussten Hoteliers und Ferienwohnungsvermieter vergangenen Dienstag ihre Gäste mit Ausnahme von Geschäftsreisenden nach Hause schicken – und das mitten in den Herbstferien. Die Gastronomie bleibt geschlossen. (lby/TH)