Gastgeber klagen gegen Coronaschutzverordnung
Juristischer Kampf gegen Zwangsschließungen: Mehrere Gastronomen aus dem Rheinland und ein Hotelbetreiber klagen derzeitig gegen die Coronaschutzverordnung des Landes. Nach Auskunft des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster wollen die Gaststättenbetreiber aus Bedburg (Rhein-Erft-Kreis) und Bedburg-Hau (Kreis Kleve) wieder öffnen. Sie reichten in Münster Eilanträge ein. Ein Hotelkettenbetreiber mit Sitz in Bendorf in Rheinland-Pfalz will seine Häuser in NRW wieder für Privatleute öffnen. Seit dem zweiten Lockdown Anfang November mussten Restaurants und Hotelbetreiber den Betrieb weitestgehend einstellen. Erlaubt waren nur ein Außerhaus-Service und Übernachtungen von Dienstreisenden. Wann über die Eilanträge entschieden wird, ist derzeit offen. (lnw/TH)