Finanzamt lehnt Ausnahmen von Bonpflicht ab
Die neue Bonpflicht nervt nicht nur Kunden, Händler und Gastronomen, sondern auch Umweltschützer. Viele Betroffene haben gehofft, wenigstens bei Kleinstbeträgen wie bei Brötchen, von der neuen Bürokratieregelung ausgenommen zu werden und haben alleine in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern insgesamt 180 Anträge auf Befreiung gestellt. Die Reaktion: Alle Anträge wurden abgelehnt. Das teilte das Finanzministerium in Mainz auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Martin Brandl mit. Bis zum Stichtag 15. Januar 2020 seien insgesamt 251 Anträge eingegangen, davon die meisten (83) vom Einzel- und Großhandel wie Apotheken und Bäckereien. Händler müssen seit Jahresbeginn auch beim Kauf von Brötchen, Bratwurst oder einer Kugel Eis einen Kassenbon ausgeben. Viele Unternehmen kritisieren dies als „sinnlose Zettelwirtschaft“.
Umweltschutz und Gesundheit sind keine Argumente für die Ämter
Von den 251 Anträgen seien bereits 180 abschließend bearbeitet worden, teilte das Finanzministerium mit. In keinem Fall sei die Befreiung bewilligt worden. „Nach Auskunft der Finanzämter haben sich die abgelehnten Anträge vorrangig auf Aspekte des Umweltschutzes, der gesundheitlichen Belastung durch Thermopapier, das fehlende Interesse der Kunden am Beleg oder die Mehrkosten für Bonrollen gestützt“, hieß es. Die genannten Gründe reichten für sich allein nicht für eine Bewilligung von Erleichterungen aus. Die Entscheidung über die restlichen 71 Anträge steht dem Ministerium zufolge noch aus.
„Kein Zeichen für mittelstandsfreundlichen Umgang“
Brandl zeigte sich enttäuscht von der Ablehnung. „Viele vor allem kleinere Unternehmen haben darauf vertraut, dass es in angemessenen Fällen zu einer Ausnahme von der Kassenbonpflicht kommen kann“, sagte der Abgeordnete dazu. Die Ablehnung sei „kein Zeichen für einen mittelstandsfreundlichen Umgang mit den Auslegungsmöglichkeiten der neuen Vorschriften“. (lrs/TH)