Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll reformiert werden
Seit März 2020 hat Deutschland ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dieses war von der schwarz-roten Koalition beschlossen worden, um den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern.
Stand, 23.06.2023, 14:15 Uhr: Der Bundestag hat die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und eine Ausweitung der sogenannten Westbalkanregelung beschlossen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird an aktuelle Situation angepasst
Da vielerorts – wie beispielsweise in der Hospitality-Branche - nach wie vor Personal fehlt, ist eine Reform des Gesetzes die logische Konsequenz. Flankiert wird die Gesetzesnovelle von einem zweiten Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung.
Dieses soll jungen Menschen helfen, eine Ausbildungsstelle zu finden. Gleichzeitig sieht der Entwurf mehr Unterstützung für von Jobverlust bedrohte Arbeitskräfte vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was soll sich beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz ändern?
Neu ist die Einführung einer sogenannten Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems, das in Kanada in ähnlicher Form bereits seit vielen Jahren besteht. Das war vor allem der FDP ein wichtiges Anliegen.
Zu den Auswahlkriterien für arbeitswillige Einwanderer, die diesen Weg wählen, gehören:
- Sprachkenntnisse
- Berufserfahrung
- Alter
- Deutschlandbezug
Neue Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erleichtern die Einwanderung von IT-Fachkräften
Außerdem sollen IT-Fachkräfte auch dann kommen dürfen, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss haben, aber bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Denn hier fehlen besonders viele Fachkräfte. Die werden aber dringend benötigt, wenn Deutschland bei der Digitalisierung nicht noch weiter zurückfallen soll.
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