Wohnungsvermittler

EU glückt Schlag gegen Airbnb

Europäischer Gerichtshof
Die EU schiebt Kurzzeitvermietern von Wohnungen nun einen weiteren Riegel vor. (© Gina Sanders/stock.adobe.com)
Einem aktuellen Urteil zufolge dürfen die EU-Staaten nun Kurzzeitvermietungen über Airbnb einschränken, wenn dies dem Kampf gegen den Wohnungsmangel dient.
Dienstag, 22.09.2020, 11:36 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Europäische Gerichtshof hat ein wichtiges Urteil gefällt: Laut diesem ist es EU-Staaten gestattet, im Kampf gegen Wohnungsmangel die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken. Die obersten EU-Richter bestätigten eine französische Regelung, wonach die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als 200 000 Einwohnern und nahe Paris einer Genehmigung bedarf. Das verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, sofern zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorlägen. Und der Kampf gegen den Wohnungsmangel sei solch ein zwingender Grund. (dpa/TH)

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