Erster Gastwirt verklagt Google
Wer via Google nach einem Restaurant sucht, dem liefert der Internetkonzern neben Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten auch weitere Informationen – darunter Kundenbewertungen sowie Hinweise auf Stoß- und Wartezeiten. Doch was, wenn diese Angaben offensichtlich falsch und somit geschäftsschädigend sind, Google daran aber nichts ändern will? Im Tegernseer Bräustüberl hat man sich zu einem mutigen Schritt entschlossen. Gastwirt Peter Hubert klagt jetzt gegen den Internetkonzern auf Unterlassung. Das heißt, er würde gern klagen. Denn allein darüber, ob die Klageschrift an Google in Deutschland zugestellt werden darf, muss jetzt ein Gericht entscheiden.
Google-Fake-News: Rund um die Uhr „Restaurant-Überfüllung“ angezeigt
Vielen Gastronomen ist vermutlich gar nicht bewusst, welche Informationen Google bei einer Suchanfrage automatisch an potentielle Kunden oder Gäste ausliefert. Im Tegernseer Bräustüberl dagegen wird eigenen Angaben zufolge sehr genau registriert, was im Internet über das eigene Haus geschrieben wird. Die Angaben über Peter Huberts Bräustüberl, um die es aktuell geht, stammen allerdings nicht vom Bräustüberl, sondern von Google selbst. Kein Problem für Peter Hubert, „wenn die Informationen denn korrekt wären“, wie er sagt. Einmal misstrauisch geworden, begann man im Bräustüberl, sich die Hinweise auf vermeintliche „Wartezeiten“ genauer anzuschauen. Sie werden dem Nutzer bei einer Google-Suche automatisch und ungefragt angezeigt. Die Ergebnisse konnten Hubert und sein Team zunächst kaum glauben: Über Wochen hinweg vermeldete der weltweit führende Internetdienstanbieter, das Bräustüberl zu Tegernsee sei – salopp gesagt – voll. Ob Dienstag oder Samstag, vormittags, abends oder spätnachts, in- oder außerhalb der Hochsaison, die Info lautete fast immer „Stark besucht“ mit „Wartezeiten“ von einer Stunde und mehr.
„Die Angaben zur stundenlangen Wartezeit basieren auf einem Algorithmus“ (Google)
Was folgte, war offensichtlich eine Ochsentour, in der das Bräustüberl telefonisch und schriftlich versuchte, die Angaben richtigzustellen oder auch nur Informationen darüber zu erhalten, wie die Hinweise zustande kommen oder was konkret mit „Wartezeit“ gemeint ist. Der Wirt lieferte Material, das bewies, dass Gäste sogar in Spitzenzeiten ohne nennenswerte Verzögerung Plätze fanden, während online von stundenlangen Wartezeiten zu lesen war – alles ohne Erfolg. Die Angaben, so ein Sprecher von Google, beruhten auf einem Algorithmus, der weltweit gleich und somit nicht veränderbar sei. Auf welcher Grundlage der Algorithmus diese Angaben erstellt, konnte oder wollte man nicht sagen. Auf das Abmahnschreiben des Bräustüberl-Anwalts reagierte der Internetkonzern mit einer Standard E-Mail, die auf die Supportseiten der Homepage verwies.
„Ich muss als Wirt einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen!“ (Gastwirt Peter Hubert)
Gastwirt Peter Hubert dazu: „Hier werden falsche Informationen wie Tatsachen dargestellt, und um sie richtigzustellen, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen, der nicht nur teuer und belastend ist, sondern auch völlig offen in Bezug darauf, wie er ausgeht.“ Allein, um die Klageschrift zustellen zu dürfen, muss Hubert jetzt ein Gericht bemühen. Die Zustellung an die Google-Zentrale in Hamburg ist dreimal gescheitert, weil die Post den Brief dort schlichtweg nicht einwirft oder abgibt. Nun muss das Landgericht München beurteilen, ob ein Gerichtsvollzieher die Klageschrift überbringen soll. Der Bräustüberl-Wirt bleibt dennoch stur: „Ich lasse mir doch nicht von einem Algorithmus mein Geschäft beschädigen.“