Gastronomen scheitern vor Gericht
Seit kurzem werden seitens der Behörden die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Gastronomiebetrieben öffentlich bekannt gegeben. Dies hatte unter anderem die Organisation foodwatch durchsetzen können. Das Ziel des Projekts: Jeder Internetuser hat von nun an die Möglichkeit, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Cafès und anderen Einrichtungen mit wenigen Mausklicks auf dem Portal „Topf Secret“ abzufragen. Dieser sogenannte „Hygienepranger“ erzürnt bereits tausende Gastwirte, doch nun fanden erstmalig Gerichtsverhandlungen zu dieser Neuerung statt – mit wenig Erfolg für die Gastronomen: Die eingereichten Klagen zweier Restaurantbetreiber wurden vom Verwaltungsgericht Augsburg deutlich abgewiesen. Damit handelt es sich um die ersten Urteile zu dieser Kontroverse. Die Klagen seien „nicht begründet“, hieß es hinsichtlich der Urteilsfällung der Richter, denn jedem Verbraucher stünde ein Anspruch auf Informationserteilung zu.
„Unternehmerische Existenzen sind gefährdet!“
Auch der Dehoga übt an der Onlineplattform „Topf Secret“ harsche Kritik. Durch derartige Bekanntmachungen würden dem Verband zufolge unternehmerische Existenzen gefährdet werden und die Grundrechte der Unternehmer ignoriert werden. „Auch foodwatch hat sich an rechtsstaatliche Prinzipien zu halten“, lässt der Dehoga diesbezüglich verlauten. Der Hotel- und Gaststättenverband fordert daher gerade im Hinblick auf die Augsburger Gerichtsurteile eine höchstrichterliche Klärung und eine gesetzliche Klarstellung, wie es heißt.