Epidemie-Versicherungen müssen zahlen
Schweizer Epidemie-Versicherungen müssen für die durch das Coronavirus entstandenen Schäden der gastgewerblichen Betriebe aufkommen. Das hat eine unabhängige Rechtsabklärung bei einer renommierten Anwaltskanzlei ergeben, die auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Bislang weigern sich einige der großen Versicherer, Leistungen wegen des Coronavirus auszurichten.
Der Verband GastroSuisse hatte mit seiner Basler Sektion die Versicherungsanwälte beauftragt, die Versicherungsunterlagen von zwanzig Mitgliedsbetrieben zu überprüfen. Unter den geprüften Versicherungen befinden sich sämtliche namhaften Schweizer Institute. Als Ergebnis steht fest, dass die Versicherungen sich ihrer Pflicht nicht entziehen können und Leistungen wegen des Coronavirus ausschütten müssen, sofern der Betrieb eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.
Einiger Versicherungen weigern sich derzeit, Leistungen zu erbringen. Sie verweisen auf das Kleingedruckte und versuchen, die Versicherungsbestimmungen zulasten ihrer Kunden zu interpretieren. GastroSuisse hat angekündigt die betroffenen Gesellschaften jetzt zu Verhandlungen auffordern, um eine Lösung für die Branche zu finden. Parallel wurden die Versicherungsanwälte beauftragt, rechtliche Schritte einzuleiten und Musterprozesse zu führen.