Entscheidung über verlängerten Mieter-Kündigungsschutz vertagt
Seit Juli 2020 sind die corona-bedingten Übergangsregelungen zu Kündigungsschutz für Mieter und Zahlungsaufschüben für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende abgelaufen. Das wird nun vor allem für Hoteliers und Gastronomen zum Problem, die noch immer weit von einem Normalbetrieb entfernt sind und damit auch nur bedingt Umsätze einfahren können. Diskotheken- und Clubbetreiber können sogar noch gar keinen Umsatz erwirtschaften, da die Einrichtungen aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen nach wie vor komplett geschlossen sind. Jetzt, zwei Tage nach Ablauf der Kündigungsschutzfrist, wurde im Bundestag eine Verlängerung des Kündigungsschutzes vorgeschlagen.
In der 170. Sitzung des Bundestags 2020 wurde erstmals einen Antrag der Linken mit dem Titel „Kündigungsmoratorium für Mieterinnen und Mieter verlängern“ (19/20550) erörtert. Das im März 2020 vom Bundestag beschlossene Moratorium beinhaltet, dass Vermieter ihren Mietern bis zum 30. Juni 2020 nicht kündigen können, wenn diese aufgrund der Corona-Krise ihre Mieten der Monate April bis Juni nicht mehr bezahlen können. Die Linke will nun das Kündigungsmoratorium um drei Monate bis zum 30. September 2020 verlängern. Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Links-Fraktion sagte in ihrer Rede: „Noch mitten in der Krise hebt die Bundesregierung den ohnehin geringen Schutz von Mieterinnen und Mietern auf.“ – „Wer seine Miete wegen der Corona-Krise nicht zahlen kann, kann jetzt wieder aus seiner Wohnung oder seinem Geschäft rausgeworfen werden. Das ist in Zeiten der Pandemie unverantwortlich! Ich fordere die Bundesregierung auf, das Moratorium für Kündigungen bis Ende September zu verlängern!“
Direkte Abstimmung gescheitert
Und das sollte auch ganz schnell gehen, denn die Linksfraktion wollte auch direkt über ihren Antrag abstimmen lassen. Dem schlossen sich die Grünen an. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten dagegen für eine Überweisung in die Ausschüsse. Die AfD enthielt sich. Damit wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Ebenso an den Rechtsausschuss überwiesen wurden ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Mieterschutz stärken – Kündigungsschutz und Minderungsrecht gerade in Zeiten der Pandemie verbessern“ (19/20542) sowie ein Gesetzentwurf der AfD „zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums“ (19/20589).
(Bundestag/BMJV/KP)