Einigung zwischen Hans im Glück und Peter Pane
Überraschend haben die Hans im Glück Franchise GmbH und die Paniceus Gastro Systemzentrale als Betreiberin der Peter-Pane-Restaurants mit Zustimmung ihrer Gesellschafter alle Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich beigelegt. Nach der gegenseitigen Aufkündigung des Franchisevertrages zwischen Hans im Glück und Paniceus hatte es im Vorfeld mehrere Prozesse vor Gericht gegeben, in denen es vor allem um Schadenersatzforderungen und Markenschutz ging. Diese Streitigkeiten sind zwischen den Parteien in einer außergerichtlichen Einigung abschließend geklärt worden, wobei keine offenen Forderungen mehr verbleiben. Sowohl Hans im Glück als auch Peter Pane können mit den bestehenden Konzepten weitergeführt werden und beide Systemgastronomie-Unternehmen können sich wieder ungehindert auf ihr weiteres Wachstum konzentrieren. Über den Inhalt des Vergleiches haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart, lassen aber verlauten, dass die Verhandlungen beiderseits sehr kooperativ und auf Augenhöhe geführt wurden.
„Dieser außergerichtliche Vergleich ist eine faire, einvernehmliche Lösung für beide Unternehmen und ermöglicht in erster Linie die Konzentration auf das Tagesgeschäft“, kommentiert die Pressestelle von Hans im Glück diese Einigung. Der ursprüngliche Auslöser für den Rechtsstreit waren unterschiedliche Auffassungen zur Kündigung des Franchise-Vertrages durch die Hans im Glück Franchise GmbH gegenüber der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH im Herbst 2015.