Ein Mindestlohn für Azubis?
Ab 2020 sollen Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat erhalten, wie zuerst die Funke-Mediengruppe berichtete. Danach soll sich die Ausbildungsvergütung erhöhen: 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Darüber hinaus sei eine zusätzliche Staffelung der Mindestbezüge für Azubis jeweils im zweiten und dritten Lehrjahr geplant. Dieses Konzept basiert auf einer Reform des Berufsbildungsgesetzes von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Kritik folgte nun unter anderem aus der Union. Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, teilte der Deutschen Presse Agentur mit, dass er die Forderung „nicht für sinnvoll und zielführend“ halte. Grund ist, dass die genannte Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat Betriebe belasten würde, insbesondere in ostdeutschen Gebieten. „Das kann dazu führen, dass Unternehmen weniger ausbilden“, wie er mitteilt. Außerdem sei der Staat nicht dazu da, die Rolle der Tarifpartner zu übernehmen. In den kommenden Tagen wird das Bundeskabinett zu einer gesetzlichen Untergrenze für die Vergütung von Azubis entscheiden.
Wie Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) jüngst mitteilte, hält sie einen Mindestlohn für Auszubildende für notwendig, fordert dabei aber „Maß und Mitte“. „Auszubildende verdienen Anerkennung, hierfür setzen wir mit der Mindestvergütung ein Signal“, wie sie der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte. Auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel sei es entscheidend, die berufliche Aus- und Fortbildung in Deutschland zu stärken. In Sachen Mindestlohn habe sie intensive Gespräche mit den Sozialpartnern geführt, „deren Einbindung war uns wichtig“, wie die CDU-Politikerin sagte. Zugleich mahnte sie an, dass für die Betriebe diese Mindestvergütung wirtschaftlich tragbar sein müsse. Es gehe auch darum, das Interesse der Betriebe an einer hochwertigen Ausbildung in Deutschland zu erhalten. (dpa/ots/KP)