Ein Jahr Lockdown: Diskotheken drohen Lizenzverluste
Seit einem Jahr haben Diskotheken geschlossen. Zu den finanziellen Schwierigkeiten kommt nun noch ein weiteres Problem: Zahlreiche Gastronomen in mehreren Bundesländern müssen sich um eine neue Betriebserlaubnis bemühen. Denn laut § 8 des Bundesgaststättengesetzes läuft ihre Lizenz nach einem Jahr durchgehender Schließung aus. Das treffe vor allem Diskotheken, aber zum Teil auch Kneipen und Bars, teilte der Dehoga mit. Die Frist bis zum Erlöschen der Lizenz kann nach dem Gesetz verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Betroffen sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen Länder haben laut Dehoga eigene Gaststättengesetze ohne Erlaubnispflicht.
Die Fristen werden nicht automatisch verlängert
Der Verband empfahl den betroffenen Betrieben, sich bei Fragen an ihren Landesverband zu wenden. „Es gibt keine automatische Fristverlängerung“, hieß es auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur von Dehoga-Seite. „Wie in den jeweiligen Bundesländern mit diesem Thema in diesen für unsere Branche so dramatischen Zeiten umgegangen wird, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Behörden und Ministerien.“
In Bayern hat das Wirtschaftsministerium die Landkreise aufgefordert, die Diskotheken mit einer Allgemeinverfügung vor dem Verlust ihrer Konzession zu bewahren. Die Linke im Bundestag rief auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Handeln auf. Zuvor hatte die „Schwäbische Zeitung“ über drohende Lizenzverluste berichtet. Der mittelstandspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Dieter Dehm, sagte: „Ein ‚Wirtschaftsminister‘ sollte in keiner ‚Wirtschaft‘ mehr als Gast willkommen sein, wenn er solches Unrecht billigend in Kauf nimmt!“
(dpa/KP)