Rechtsprechung
Eilanträge gegen Lockdown bisher größtenteils abgelehnt
90 Prozent aller Eilanträge gegen den verordneten Teil-Lockdown hatten vor den Gerichten keinen Erfolg, wie nun der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds mitteilt.
Die Anfang November verordneten Corona-Einschränkungen im Rahmen des zweiten Lockdowns haben nach Aussage des Deutschen Richterbunds zum größten Teil vor den Gerichten Bestand, wie unter anderem die Tagesschau berichtete. „In etwa neun von zehn Eilverfahren haben die Gerichte die Einschränkungen bestätigt, weil die Gerichte den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im einstweiligen Rechtsschutz höher gewichtet haben als die Einschränkungen für die Betroffenen“, habe diesbezüglich der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, verlauten lassen. Ihm zufolge seien bis vergangenen Montag insgesamt rund 600 Eilanträge gegen die Corona-Beschränkungen eingegangen. (tagesschau.de/TH)