Dorint reicht Verfassungsbeschwerde ein
Die Dorint Hotelgruppe hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, zusammen mit einem Eilantrag wegen des Insolvenzschutzes. Durch die Deckelung der Überbrückungshilfe III auf 12 Millionen Euro für sechs Monate und die reaktivierte Insolvenzantragspflicht seien größere mittelständische Unternehmensgruppen nicht überlebensfähig, argumentiert Dorint-CEO Dirk Iserlohe. Der Verweis der Bundesregierung auf die Notwendigkeit einer beihilferechtlichen Abstimmung, die angeblich bestimmte Limits vorgäbe, trifft nicht zu. Dies hat die EU dem Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe bereits schriftlich bestätigt. „Der schwarze Peter liegt also nicht in Brüssel, sondern beim Bundeswirtschaftsministerium“, stellt Iserlohe fest.
Insolvenzantragspflicht verschärft die Situation
Darüber hinaus hatte die Europäische Kommission bereits im April letzten Jahres festgelegt, dass die Pandemie eine außergewöhnliche Situation darstellt. Und damit ihren Mitgliedsstaaten erlaubt, Entschädigungen für den Corona-Schaden, den bestimmte Wirtschaftssektoren erleiden, auszugleichen. Doch die Bundesregierung setzt stattdessen aus limitierte Förderprogramme. Damit verstoßen die Hilfen laut Iserlohe gegen das Grundrecht der Gleichheit aus Artikel 3 GG. Gleichzeitig ist seit 1. Mai die Insolvenzantragspflicht wieder gültig und verschärft die Situation. Die Argumentation einiger Politiker aus der Union, dass dies werden sogenannter „Zombie-Firmen“ geschehe, kann Iserlohe nicht nachvollziehen, denn die Pflicht trifft nun auch Unternehmen, die von Regierungsseite aus nicht öffnen dürfen oder ihre Entschädigungen noch nicht erhalten haben.
(Honestis AG/NZ)