Urteil EuGH

„Dienstplangestaltung geht nicht ohne Arbeitszeiterfassungssysteme“

Nahaufnahme von Händen einer jungen Frau, die etwas auf einem Laptop tippt; das Bild wird von einer Uhr überlagert
Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, sieht in der Umsetzung des Arbeitszeiterfassungsgesetzes keine Probleme. (Foto: ©Korn V./stock.adobe.com)
Das Gesetz des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung im Mai 2019 schlug hohe Wellen. In der Umsetzung sieht Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, jedoch keine Probleme.
Montag, 10.02.2020, 11:32 Uhr, Autor: Kristina Presser

Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, sieht der Umsetzung des europäischen Urteils zur Arbeitszeiterfassung gelassen entgegen. Das berichtete unter anderem jüngst die WELT uns bezieht sich auf eine Aussage der Juristin bei der kürzlich in Erfurt erfolgten Bilanzvorstellung des obersten deutschen Arbeitsgerichts. Demnach sei die Dokumentation der Arbeitszeit im Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern. In Unternehmen mit Betriebsräten sei das Arbeitszeitregime bereits jetzt klar und transparent geregelt. „Dienstplangestaltung geht nicht ohne Arbeitszeiterfassungssysteme“, sagte Ingrid Schmidt.

Ihre Aussage bezieht sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2019 (HOGAPAGE berichtete). Dieses sieht vor, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden. Arbeitgeber warnten vor neuer Bürokratie.

Wie Ingrid Schmidt weiter angab, habe jeder verantwortungsvolle Arbeitgeber ein Interesse, dass Arbeitszeiten dokumentiert seien. „Es schützt ihn auch davor, Überstundenvergütungen ausgesetzt zu sein.“ Das Urteil über Bürokratie zu diskreditieren, sei der falsche Weg. Die Umsetzung des Urteils sei kein so großes Feld, meinte Schmidt. „Aber es ist eine Aufgabe die sich dem Gesetzgeber stellt, und dieser Herausforderung wird er entsprechen müssen.“
(WELT/KP)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

"Dehoga Bayern"-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert
Forderung
Forderung

Dehoga Bayern: „Die Umstellung auf eine gesetzliche Wochenarbeitszeit ist überfällig!“

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung bestätigt: Beschäftigte wollen flexible Arbeitszeiten. Der Dehoga Bayern fordert daher eine Umstellung auf eine gesetzliche Wochenarbeitszeit.
Alfons Schuhbeck
Revision
Revision

Alfons Schuhbeck jetzt Fall für Bundesgerichtshof

Entkommt Alfons Schuhbeck dem Gefängnis? Das Landgericht München I hatte ihn vergangenes Jahr zu einer Haftstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hat der Koch Revision eingelegt. Jetzt geht der Fall in die nächste Instanz.
Richterin fällt ein Urteil.
Recht
Recht

Gerichtsurteil: Resturlaub verjährt nicht automatisch

Das Ende des Jahres naht. Also noch schnell ab in den Urlaub. Schließlich verfällt der Urlaubsanspruch zum Jahresende. Nein, nicht mehr. Denn jüngst hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Resturlaub verjährt nicht automatisch – auch nicht nach drei Jahren. Was hat das für Folgen?
Bäcker packt Sesambrötchen ein
BGH-Urteil
BGH-Urteil

Brötchenverkauf am Sonntag ganztags erlaubt

Wer eine Bäckereifiliale mit angeschlossenem Café betreibt, darf künftig den ganzen Sonntag Brot und Brötchen verkaufen. Das legte jetzt der BGH in einem bundesweit gültigen Urteil fest.  
Ziffernblatt Uhr
Urteil Europäischer Gerichtshof
Urteil Europäischer Gerichtshof

Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett erfassen

Wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat, sind Arbeitgeber der EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten und Überstunden ihrer Mitarbeiter systematisch aufzunehmen.
Booking.com
Rechtsstreit
Rechtsstreit

Europäischer Gerichtshof stärkt deutschen Hotels den Rücken

Dürfen Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Webseite günstiger anbieten als auf Booking.com? Darüber wird seit Jahren gestritten. Nun hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen. 
Alfons Schuhbeck
Ermittlungen
Ermittlungen

Neue Vorwürfe gegen Alfons Schuhbeck

Vor zwei Jahren wurde Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Jetzt gibt es neue Vorwürfe gegen den Starkoch.
Alfons Schuhbeck
Haftantritt
Haftantritt

Alfons Schuhbeck hat seine Haftstrafe angetreten

Lange war unklar, wann Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung antreten muss. Nun ist der Spitzenkoch im Gefängnis. 
In den kommenden Tagen muss Alfons Schuhbeck seine Haft antreten.
Recht
Recht

Alfons Schuhbeck muss Haft antreten

Alfons Schuhbeck war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt hat ihn die Staatsanwaltschaft München I zum Haftantritt geladen.