KassenSichV

Die wichtigsten Infos zum neuen Kassengesetz

Eine alte Registrierkasse
Die Zeiten solcher Gerätschaften sind spätestens seit Anfang 2020 vorbei. Was es jetzt bei der KassenSichV zu beachten gibt… (© Conejo Verde/stock.adobe.com)
Noch immer herrscht große Verunsicherung bei Hoteliers und Gastronomen, was es beim neuen Kassengesetz alles zu beachten gibt. Ein aktuelles Merkblatt gibt nun im Detail Auskunft darüber.
Donnerstag, 09.01.2020, 12:01 Uhr, Autor: Thomas Hack

Seit Anfang des Jahres 2020 gilt die sogenannte Kassensicherungsverordnung, die auch das deutsche Gastgewerbe betrifft. Da hinsichtlich der Neuerungen noch immer große Unsicherheiten herrschen, hat der Dehoga nun ein kostenfreies Merkblatt herausgegeben, welches alle erforderlichen Maßnahmen zusammenfasst. Hier eine Kurzfassung der wichtigsten Punkte:

Was müssen moderne Registrierkassen leisten können?

Die elektronische Aufzeichnung jedes Vorgangs, die Möglichkeit der elektronischen Übergabe an den Finanzprüfer und die Unveränderbarkeit der Daten.

Was gilt es beim Kauf einer neuen Kasse zu beachten?

Dass die Kasse hinsichtlich Manipulationssicherheit aufgerüstet werden kann.

Muss die neue Kasse dem Finanzamt gemeldet werden?

Ja, innerhalb eines Monats nach Anschaffung.

Was muss ansonsten beim Einsatz beachtet werden?

Jede nachträgliche Veränderung muss lückenlos dokumentiert sowie alle Organisationsunterlagen aufbewahrt werden. Zudem müssen Einnahmen und Ausgaben täglich im Kassenbuch festgehalten werden.

Müssen die Daten zwingend in digitaler Form aufbewahrt werden.

Ja.

Gibt es eine Registrierkassenpflicht?

Prinzipiell nicht, doch ist die „offene Ladenkasse“ mit großen Risiken verbunden.

Was passiert, wenn die Kasse kaputt geht?

Dann ist das Kassenbuch von Hand weiterzuführen und der Kassenausfall genau zu dokumentieren.

Gibt es eine Garantie, dass die Kasse allen Vorschriften entspricht?

Bisher noch nicht.

Das komplette Dehoga-Merkblatt zum Download findet sich hier

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