Die wichtigsten Fragen zum Thema Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiterfassung soll ein Instrument sein, das sowohl der Betriebsführung als auch dem Mitarbeiter dient: Während der Arbeitgeber immer über die Anwesenheit seiner Angestellten im Bilde ist, haben diese wiederum die Kontrolle über die ordnungsgemäße Erfassung ihrer Überstunden, Urlaubstage und Stundenabrechnungen. Im Mai 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschlossen, die EU-Mitgliedsstaaten zu verschärften Gesetzen hinsichtlich Arbeitszeiterfassungen zu verpflichten. Wie sieht nun also die Gesetzeslage in Deutschland aus? Und was wird sich zukünftig für die Arbeitnehmer ändern? Da diesbezüglich in vielen Betrieben noch immer große Unsicherheiten herrschen, haben wir hier die wichtigsten Fragen zum Thema zusammengestellt:
Wie sieht die Gesetzeslage bisher aus?
In Deutschland müssen Arbeitgeber vom Gesetz her lediglich Überstunden, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit erfassen, nicht aber zwingend die „normale“ Arbeitszeit.
Was besagt das verschärfte Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?
Seit dem Beschluss vom EuGH sind alle EU-Mitgliedsstaaten angehalten, Arbeitgeber per Gesetz zu verpflichten, ein objektives und zuverlässiges System zur Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Angestellten einzuführen.
Gilt in Deutschland bereits die Pflicht dieser verschärften Arbeitszeiterfassung?
Nein, in Deutschland muss das EuGH-Urteil erst noch vom Bundestag über neue Gesetze umgesetzt werden. Bis zur endgültigen Verabschiedung gilt das bestehende Recht zur Dokumentation der Arbeitszeiten.
Ab wann wird es hierzulande ernst?
Das ist schwer zu sagen, weil es derzeitig noch jede Menge politischer Kontroversen über die genaue Umsetzung der EU-Vorgabe gibt. Ein aktuelles Rechtsgutachten kam jedenfalls zu dem Schluss, dass die bisherigen deutschen Gesetze nicht ausreichen, um dem Urteil des EuGH gerecht zu werden.
Was heißt Arbeitszeiterfassung überhaupt?
Die Arbeitszeiterfassung kann als Kontrollinstrument für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer betrachtet werden. Mit ihrer Hilfe wird genau mitdokumentiert, wann und wie lange der Mitarbeiter tatsächlich im Unternehmen gearbeitet hat.
Was wird anhand der verschärften Arbeitszeiterfassung ersichtlich?
Die abgeleistete Arbeitszeit, Urlaubstage, Fehltage, Überstunden.
Muss auch die Arbeitszeit außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte aufgezeichnet werden?
Ja, auch wenn der Mitarbeiter zuhause noch eine berufliche E-Mail schreibt, muss dies mitdokumentiert werden.
Wer wird Einblick in die Arbeitszeiterfassung haben?
Der Arbeitgeber, der betreffende Mitarbeiter und Behörden wie etwa der Zoll.
Welche Vorteile haben Arbeitnehmer von der verschärften Gesetzeslage?
Der Mitarbeiter wird zukünftig in der Lage sein, Überstunden detailliert nachzuweisen und zu kontrollieren, ob diese tatsächlich angerechnet wurden. Unter anderem soll damit auch Überbeanspruchung verhindert und die Gesundheit gewährleistet werden, wie es die Fürsorgepflicht des Unternehmens erfordert.
Muss der Arbeitgeber jetzt zwingend Stempeluhren einführen?
Nein, nicht unbedingt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Arbeitszeiterfassung mittels spezieller Softwareprogramme oder Fingerabdruckscanner durchzuführen oder – noch einfacher – die Erfassung der individuellen Arbeitszeit ganz in die Hände der jeweiligen Mitarbeiter zu legen (Excel-Tabellen).
Gibt es für den Arbeitnehmer auch Nachteile?
Sollte die Arbeitszeiterfassung nachweisen, dass der Arbeitnehmer weniger Stunden als vereinbart ableistet, kann es durchaus zu negativen Konsequenzen für ihn kommen. Arbeitszeitverstöße und Arbeitszeitbetrug können durch Lücken in der Arbeitszeiterfassung leichter nachgewiesen werden.
Was versteht man unter Arbeitszeitverstoß?
Jede Zuwiderhandlung gegen den Arbeitsvertrag. Darunter fällt beispielsweise auch schon das Zuspätkommen wegen Verschlafens.
Und was ist Arbeitszeitbetrug?
Ein bewusster Verstoß gegen die festgelegte Arbeitszeit. Darunter fällt etwa regelmäßiges Zuspätkommen oder das Unterlassen von vereinbarten Arbeitsleistungen trotz Bezahlung seitens des Arbeitgebers.