Die neuen Corona-Regeln und ihre Ausnahmen
Verschärfte Kontaktbeschränkungen im Dezember, Lockerungen über Weihnachten – die von Bund und Ländern beschlossenen neuen Corona-Regeln sind nun in den meisten Bundesländern in Kraft getreten. Die wohl bitterste Nachricht für die Branche: Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Darüber hinaus sind private Zusammenkünfte ab sofort auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt.
Regelungen für die Weihnachtstage gelockert
Im Allgemeinen war von der Regierung beschlossen wirden, dass der derzeitige Lockdown bis 20. Dezember verlängert wird. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung“, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu verlauten lassen. Eine positive Nachricht gibt es zumindest für den Privatbereich: Die ab sofort geltenden Regelungen werden für die Tage um Weihnachten leicht gelockert. Ab dem 23. Dezember und höchstens bis zum 1. Januar sollen zehn Personen im Familien- und Freundeskreis zusammenkommen können.
Länder können von Regeln abweichen
Stärkere Begrenzungen gibt es auch hinsichtlich der maximalen Kundenzahl in großen Ladengeschäften. In Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen. Einige Länder können von den Regeln abweichen. So hat Berlin beispielsweise angekündigt, dass auch über die Feiertage nur fünf Personen zusammenkommen dürfen. Schleswig-Holstein hält dagegen auch vor Weihnachten an seiner Zehn-Personen-Kontaktregel fest. (dpa/TH)