Der Trick mit dem Meerblick
Vor dem Urlaub stellt sich der Besucher vor, wie er mit ausgestreckten Armen auf dem Balkon steht, unter ihm läuft der Strand entlang und sein Blick ist gerade aus auf den Horizont und das endlose Meer gerichtet. Dieses Bild entsteht nicht selten in den Köpfen der Touristen, wenn Sie in der Hotelbeschreibung die Worte „mit Meerblick“ lesen. Oft ist die Ernüchterung dann groß, wenn das gebuchte Hotelzimmer zum ersten Mal betreten wird. Was bedeutet der Begriff Meerblick genau?
Der Gast muss zwar auf das Meer schauen können, allerdings nicht „auf voller Zimmerbreite“, so der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten in seinem Standardwerk „Reiserecht“. Im Klartext heißt das, selbst wenn der Gast seinen Kopf an das Fenster legen und zur Seite schauen muss, um das Wasser zu sehen, ist das Wort Meerblick erlaubt. Außerdem bedeutet ein Zimmer mit Meerblick nicht automatisch, dass sich das Hotel auch direkt am Strand befindet. Selbst wenn das Hotel an einer Klippe liegt und der Gast erst ein paar Minuten zum Wasser laufen muss, ist der Begriff Meerblick erlaubt. Oder die Herberge liegt gar im Hinterland. „Man sieht in der Ferne etwas Blau, das gilt schon als Meerblick“, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.
Vorsicht ist zudem auch bei der Beschreibung „Zimmer mit Meerseite“ geboten. In diesem Fall ist nicht einmal gesagt, dass der Urlauber durch das Fenster überhaupt des Wasser sieht. Meerseite heißt nicht Meerblick, erklärt Führich. Das heißt: Auch wenn das Zimmer meerseitig liegt, schaut der Gast zum Beispiel auf andere Hotels. (dpa / MJ)