Dehoga will Klärung der juristischen Reise-Situation
Nach der Bekanntgabe Mecklenburg-Vorpommerns. die Reisebeschränkungen für Urlauber aus Corona-Risikogebieten zu verschärfen, stellen sich für den Dehoga nun zahlreiche juristische Fragen, die geklärt werden müssen, so der Präsident des Dehoga MV, Lars Schwarz. Bei einem Einreiseverbot wäre die Frage nach einer Schadenersatzleistung klar geregelt. Da die Einreise nur erschwert, aber prinzipiell möglich sei und die Unterkunft zur Verfügung stehe, sei die Frage strittig, sagte Schwarz.
„Eine Kulanzregelung muss möglich sein!“
Er appellierte, an diese Fragen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl heranzugehen. „Das ist eine unangenehme Situation, die uns und die Gäste quasi überfährt.“ Eine Kulanzregelung müsse möglich sein, bei vielen Gäste handele es sich um Stammgäste. „In den Rezeptionen stehen die Telefone nicht still, unzählige Mails sind eingegangen.“ Die Restriktionen träfen die Branche hart. Nach dem Totalausfall der Vorsaison hätten sich die Betreiber in der Hochsaison gerade wieder berappelt und nun auf einen „goldenen Herbst“ gehofft. Schwarz betonte, dass bisher keine Corona-Gefahr von Touristen ausgegangen sei. „Die Quarantäne-Verordnung sollte dringend auf ihre Verhältnismäßigkeit untersucht werden.“ (lmv.de/TH)