Dehoga Nordrhein: Musterklage gegen Topf Secret
Ein Kölner Dehoga-Mitglied hat mit Verbandsunterstützung vor rund einer Woche Klage beim Landgericht Köln gegen den Plattformbetreiber „Topf Secret“ eingereicht. Der Grund für das Musterverfahren: Noch immer werden Hygiene-Kontrollberichte und Kontrollberichte der Lebensmittelüberwachung auf der Onlineplattform von Foodwatch und FragDenStaat veröffentlicht. Konkreter Anlass ist die Online-Schaltung eines Kontrollberichts aus dem Jahr 2016 über geringe, längst abgestellte Mängel bei einem Gastronomen. Nun geht der Dehoga Nordrhein mit Unterstützung der Kölner Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, die den betroffenen Gastronomen vertritt, gegen den Portalbetreiber der Website „fragdenstaat.de“ vor, wie der Verband mitteilte.
Seit 2019 gibt es die Onlineplattform „Topf Secret“, die von Foodwatch und der Transparenz-Initiative FragDenStaat betrieben wird. Verbraucher können darüber Ergebnisse von Hygienekontrollen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben anfragen. Zum Beispiel gastronomische Betriebe, aber auch Bäckereien oder Metzgereien. Die Anfrage wird über die Plattform direkt an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung gesendet. Foodwatch fordert die Verbraucher auf, die erhaltenen Kontrollberichte auf dieser Seite zu veröffentlichen damit jeder Einsicht nehmen kann.
Kritik an Foodwatch und FragDenStaat
Der Dehoga Nordrhein lehn jegliche Form von Internetprangern ab, wie der Verband in einem Schreiben deutlich machte, und kritisiere die Vorgehensweise von Foodwatch und FragDenStaat. Es sei nie auszuschließen, dass Betriebe in Schwierigkeiten und sogar in existenzielle Not geraten könnten, wenn sie fälschlicherweise an den Pranger gestellt werden.
Für Mitglieder hat der Dehoga Nordrhein ein Musterschreiben für das Anhörungsverfahren entwickelt sowie ein Merkblatt zum gesamten Thema „Topf Secret“ erstellt. Dieses kann im exklusiven Downloadbereich www.dehoga-nordrhein.de runtergeladen werden kann.
(Dehoga Nordrhein/KP)