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Dehoga fordert neue Gesetzregelung zur Pachtminderung

Ein Schild mit der Aufschrift Mietrecht
Die Gastgewerbebranche fordert eine neue Gesetzesgrundlage, nach welcher die Pacht für angeschlagene Gastronomen vermindert werden kann. (© Stockwerk-Fotodesign/stock.adobe.com)
Da gerade in den deutschen Innenstädten die Immoblienbesitzer dem angeschlagenen Gastgewerbe nicht entgegenkommen würden, fordert der Dehoga nun, Pachtminderungen gesetzlich zu regeln.
Dienstag, 21.07.2020, 12:39 Uhr, Autor: Thomas Hack

Trotz des boomenden Tourismus innerhalb Deutschlands und zahlreichen ausgebuchten Hotels haben viele Gastgeber, die auf Geschäftsreisen oder Events spezialisiert sind, noch immer mit den Auswirkungen der Coronakrise zu kämpfen. Deshalb fordert die Branche nun eine gesetzliche Grundlage, um Hoteliers und Gastwirten reduzierte Pachtzahlungen zu ermöglichen.

„Gesetzliche Regelung dringend erforderlich“

Das deutsche Gastgewerbe musste im Mai 2020 einen Umsatzeinbruch um mehr als 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat hinnehmen. Bei Übernachtungsbetrieben waren es sogar Einbußen von 80 Prozent. die deutschen Regierungen hatten im März Übernachtungen für touristische Gäste verboten, was insbesondere die Auslandsgäste fernbleiben ließ. Umso dringlicher sei laut Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges daher eine gesetzliche Regelung zur Pachtminderung für geschädigte Corona-Betriebe.

Neue Gesetze als Verhandlungsbasis

Die Pachten seien neben den Personalaufwendungen die größten Kostenposten im Gastgewerbe. Laut Hartges würde es zwar durchaus Immobilienbesitzer geben, die den Gastgebern entgegenkämen, doch diese seien gerade in Innenstädten die absoulte Ausnahme. Große Immobilienfonds etwa würden der Geschäftsführerin zufolge auf 100 Prozent Pachtzahlung bestehen. Aus diesem Grunde fordere sie, dass ein grundsätzlicher Anspruch für eine Minderung der Pachten aufgrund der Pandemie gesetzlich festgeschrieben wird. Auf diese Weise sollen dann die Parteien miteinander in Verhandlungen treten können, wobei es eine angemessene Risikoverteilung zwischen Pächtern und Verpächtern gebe.  (rnd.de/TH)

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