Darf der Küchenchef Tattoos verbieten?
In den meisten Fällen darf der Chef weder Tätowierungen noch Piercings verbieten, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Im Grundsatz darf jeder Arbeitnehmer erst einmal machen, was er will.“ Möchte der Arbeitgeber Vorschriften zum Äußeren machen, benötigt er ein berechtigtes Interesse daran. So ist es beispielsweise nachvollziehbar, dass Arbeitgeber halbwegs vorzeigbare Mitarbeiter haben möchte. „Dass jemand gepflegt ist, kann ich erwarten“, so Schipp weiter. Auch Kleiderordnungen seien aus diesem Grund erlaubt, aber nur unter bestimmten Umständen.
Und noch schwieriger wird es bei Tätowierungen, die sich nicht einfach abnehmen lassen, sowie Piercings oder außergewöhnlicher Haar- und Bartpracht: Hier bräuchte der Arbeitgeber schon gute Gründe, um sie zu untersagen. Im Lebensmittelhandwerk etwa kann er hygienische Bedenken gegenüber manchen Frisuren vorbringen, wenn diese zum Beispiel nicht unter ein Haarnetz passen. „Die Frage ist, ob es eine objektive Notwendigkeit für die Vorschrift gibt“, erläutert der Fachanwalt. Bei Tätowierungen etwa sei das in den meisten Fällen schwer vorstellbar. Doch ihm zufolge gäbe es zwei Ausnahmen: Eine Betriebsvereinbarung kann eine Rechtsgrundlage für solche Vorschriften sein – muss dann aber mit dem Betriebsrat ausgehandelt sein. Und im Beamtenrecht gibt es relativ weitreichende Regeln rund um dieses Thema.
(dpa-tmn)