Darf der Gast gehen, wenn die Rechnung nicht kommt?
Manchmal lässt es sich in der Gastrobranche nicht vermeiden, dass ein Gast nach dem Essen im Restaurant einmal etwas länger auf den Kellner warten muss. Darf der Gast dann gehen, wenn die Rechnung nach einer halben Stunde immer noch nicht da ist? Die Antwort lautet: Grundsätzlich nicht, denn wenn ein Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht rechtlich ein Bewirtungsvertrag, d.h. die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. Doch wie so oft gibt es ein „Aber“, wie nun Rechtsanwalt Christian Bereska aus Celle erklärt. Wenn die Rechnung nicht kommt, gerate der Gastwirt in den sogenannten Annahmeverzug, so der Anwalt. Der Gast müsse ihm zufolge nicht ewig sitzen bleiben. Er könne zum Beispiel auf den Kellner zugehen und erklären, dass er in fünf Minuten gehen wird, sofern die Rechnung nicht kommt – am besten vor Zeugen. Dann darf er gehen, doch Vorsicht: Die Rechnung muss der Gast aber trotzdem bezahlen!
Reagiert der Kellner trotz mehrmaligem lauten Bitten nicht, sollten Gäste am besten an der Theke zahlen, raten hingegen die Verbraucherzentralen. Wer das Lokal ohne zu zahlen verlässt, sollte auf jeden Fall Name und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann. Wer einfach geht, dem könne das als strafbare Zechprellerei angekreidet werden. Auch wenn das bestellte Essen nach längerer Zeit nicht kommt, könnten Gäste dem Kellner oder Wirt eine Frist setzen, rät Anwalt Bereska. Wird dann immer noch nicht serviert, dürfe der Gast tatsächlich gehen. Er trete dann rechtlich gesehen vom Vertrag zurück und müsse nicht für die Bestellung zahlen. (dpa-tmn/TH)