Darf der Gast gehen, wenn die Rechnung nicht kommt?
„Wenn die Rechnung nicht kommt, gerät der Gastwirt in den sogenannten Annahmeverzug“, erklärt Rechtsanwalt Christian Bereska. „Der Gast muss nicht ewig sitzen bleiben.“ Der Gast hat das Recht, dem Servicepersonal mitzuteilen, dass er in fünf Minuten das Restaurant verlassen werde, wenn die Rechnung bis dahin nicht kommt. Kommt diese nicht, darf der Gast tatsächlich gehen.
Dieses Recht befreit den Gast allerdings nicht von seiner Zahlungspflicht. „Die Rechnung muss der Gast aber trotzdem bezahlen“, so Bereska. In der Praxis gestaltet sich das jedoch wohl eher schwierig. Ein Gast der bereits mehrfach nach der Rechnung verlangt hat und dem irgendwann der Geduldsfaden reißt, sodass dieser das Lokal einfach verlässt, wird wohl kaum nachträglich beim Restaurant anrufen und um eine postalische Rechnung bitten. Der Gastwirt dürfte dann wahrscheinlich auf der Rechnung sitzen bleiben, da er in der Regel weder Name noch Adresse des entsprechendes Gastes hat. Im besten Fall hat der Gast reserviert, sodass ein Nachname vorhanden ist. „Man macht sich damit nicht strafbar“, erklärt Bereska. Der Straftatbestand des Betrugs sei nur erfüllt, wenn der Gast mit dem festen Vorsatz ins Lokal komme, nicht zu bezahlen. Wenn der Gast jedoch zahlen will, das Restaurant aber überlastet ist, liegt der Fall anders. (dpa-tmn/MJ)