Coronatest statt Quarantäne
Derzeit müssen sich Kategorie-1-Kontaktpersonen in Österreich 10 Tage in Quarantäne begeben. „Angesichts steigender Infiziertenzahlen im Herbst gehen wir davon aus, dass sich täglich tausende Österreicher in Quarantäne begeben werden müssen. Das hat verheerende Folgen für die Wirtschaft und Arbeitsplätze“, so Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger. Der Wirtschaftsbund (WB) fordert nun eine Anpassung der Regelung, damit sich Verdachtspersonen in Zukunft „freitesten“ können und ein Verbleib im Betrieb möglich ist.
Wer aufgrund eines Infizierten im Umfeld als Kategorie-1-Kontaktperson gehandelt wird, soll nach einem negativen Test als Kategorie-2-Kontaktperson eingestuft werden und sich an die dafür bestehenden Maßnahmen halten (Hygiene, Abstand, MNS). Innerhalb der nächsten 48 Stunden soll ein zweiter Test folgen. Bei Symptomen muss der Verdachtsfall sich selbstverständlich weiterhin sofort in Selbstisolation begeben.
Derzeit muss die ganze Belegschaft in Quarantäne
„In vielen Betrieben werden Testungen durchgeführt, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. In Zukunft soll es möglich sein, dass bei gleichzeitiger Testung der negativ Getestete nicht mehr als Kontaktperson 1 gehandhabt wird und im Betrieb verbleiben kann. Derzeit muss bei nur einem positiven Test die ganze Belegschaft nach Hause, selbst wenn alle anderen negativ getestet wurden. Das halten unsere Betriebe nicht lange durch“, so Egger.
Inzwischen konnten zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse zum Coronavirus gewonnen werden, weshalb die Strategie nun angepasst werden kann. Damit soll ein „Leben mit Corona“ ermöglicht werden – auch wirtschaftlich. Es gilt die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen möglichst gering zu halten. „Mit dieser Regelung schaffen wir auch eine höhere Akzeptanz für Maßnahmen in der Bevölkerung. Denn nur, wenn die Akzeptanz so groß wie möglich bleibt, halten sich die Leute daran“, ist sich Egger sicher.
Unterschied Kategorie I zu Kategorie II
Als Kontaktperson der Kategorie I gelten
- Personen, die sich im selben Raum mit einem „COVID-19-Fall“ in einer Entfernung von weniger als zwei Metern für 15 Minuten oder länger aufgehalten haben, sowie
- unabhängig davon, ob der Kontakt im geschlossenen Raum oder im Freien stattgefunden hat, auch solche Personen die kumulativ für 15 Minuten oder länger in einer Entfernung von bis zu zwei Metern Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem „COVID-19-Fall“ hatten.
Zu Kontaktpersonen der Kategorie II zählen Menschen, die die zu einem „Covid-19 -Fall“ nur flüchtigen Kontakt hatten, sich etwa im gleichen Raum aufhielten, aber dem Erkrankten nicht näherkamen oder nicht mit ihm gesprochen haben.