Chaos durch kuriose Leergutsteuer befürchtet
Ein Schreiben des Finanzministeriums an die Finanzämter hat laut FAZ für gehörigen Wirbel in der Brauereibranche gesorgt. Der Inhalt: Leergut soll zukünftig bilanziell neu bewertet werden, sodass die Brauunternehmen nun erhebliche Steuererhöhungen befürchten. Insbesondere sollen keine Pfandrückstellungen in den Bilanzen mehr gestattet sein, sodass sich der Gewinn erhöht und die Steuerlast steigt. Das Kuriose daran: Diese Regelung betrifft aufgrund einer skurrilen Rechtssprechung nur handelsübliche Pfandflaschen, nicht aber individuelle Flaschen, in denen etwa der Brauereiname als „Relief“ eingraviert ist. Das deutsche Gesetz sieht vor, dass solche Gravur-Flaschen auch dann noch das Eigentum einer Brauerei sind, wenn sie in der Küche des Verbrauchers stehen. Normale Flaschen ohne Gravur gehören dagegen zwischenzeitlich quasi niemandem.
„Die Neuregelung fällt uns in den Rücken!“
Sollte es tatsächlich zur Umsetzung dieser Regelung kommen, könnten zahlreiche Brauereien dazu übergehen, „Normalflaschen“ durch „Gravur-Flaschen“ zu ersetzen, was wiederum einen Rattenschwanz von negativen Auswirkungen nach sich ziehen würde: Zum einen würde dies zu Lasten der Endverbraucher gehen, die die Flaschen nur noch direkt in der entsprechenden Brauerei zurückgeben könnten, zum anderen ergeben sich eben aus diesem Punkt sehr viel höhere Transportwege, was wiederum auf die Kosten der Umwelt geht. „Als Kollateralschaden trifft es jetzt die Brauer“, hat Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauerbunds, laut FAZ zur geplanten Gesetzesänderung verlauten lassen. „Wir versuchen alles, um das Mehrwegsystem zu erhalten und zu stabilisieren. Die geplante Neuregelung fällt uns dabei in den Rücken“. (faz.net/TH)