BW verhängt Homeoffice-Verbot in Hotelzimmern
Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierungen appellieren an die Arbeitgeber, Homeoffice zu ermöglichen, wo immer es nur möglich ist. Dem Dehoga zufolge sorgt nun die Mitteilung des grün geführten Sozialministeriums Baden-Württembergs für Verwunderung. „Die Einrichtung eines Homeoffice-Büros in einem Hotel ist nicht von den erlaubten Nutzungsarten in §1d Absatz 1 der Corona-Verordnung erfasst und daher unzulässig“, soll der zuständige Ministerialbeamte dieser Tage an den Dehoga Baden-Württemberg geschrieben haben. Die Corona-Verordnung erlaube nur notwendige geschäftliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, wie es zur Begründung hieß.
Unverständliche Kehrtwende
Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium, welches im Frühjahr 2020 für die Auslegung der Corona-Verordnung in dieser Frage zuständig war, hatte damals die Vermietung von Hotelzimmern als Home-Offices ausdrücklich erlaubt. „Nach unserer Auffassung ist diese Art der Vermietung gestattet. Sie stellt eine Beherbergung zur geschäftlichen Zwecken dar und mithin nicht von § 4 Abs. 1 Ziff. 15 der Corona-Verordnung erfasst“, so der Wortlaut 2020. Der Dehoga Baden-Württemberg hält einer Mitteilung auf dessen Webseite zufolge die Auslegung des Wirtschaftsministeriums vom April 2020 nach wie vor für inhaltlich zutreffend und bedauert nun die Kehrtwende zum Verbot.
„Homeoffice-Verbot weder sinnvoll noch notwendig“
„Auch wenn die Zahl der als Homeoffice vermieteten Hotelzimmer im Land nach Einschätzung des Dehoga überschaubar ist, ist ein Verbot einer solchen Vermietung aus Sicht unseres Verbandes weder sinnvoll noch unter den Gesichtspunkten des Infektionsschutzes notwendig. Vielmehr könnte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Hause keine Möglichkeit haben zu arbeiten und deshalb auf jeden Fall ins Büro müssen, im Hinblick auf die Verteilung der Hotels in der Fläche, die ÖPNV-Nutzung und die damit verbundene Infektionsgefahr massiv reduziert werden“, so der Dehoga wörtlich. (dehogabw.de/TH)