Burger King wegen Rabatt-Aktionen verklagt
Ein Hauskrach bei Burger King in Deutschland beschäftigt dieser Tage das Münchner Oberlandesgericht – möglicherweise mit weitreichenden Folgen für die Geschäftspolitik der US-Schnellrestaurantkette. Zwei Berliner Gastronomen und Betreiber von Burger-King-Filialen rebellieren gegen die regelmäßigen Rabatt-Aktionen der Muttergesellschaft Burger King Europe, mit denen das Management Gäste anlocken und die Umsätze steigern will.
Schadensersatz wegen „King des Monats“?
Burger King bietet ausgewählte Burger und sonstige Speisen regelmäßig billiger an, die Werbekampagnen dafür werden durch Gebühren bezahlt, die die Muttergesellschaft von den Betreibern der Restaurants verlangt. Die Berliner Wirte argumentieren, dass sie mit den Rabatt-Aktionen „King des Monats“ und „Probierwochen“ herbe Verluste machten. Deshalb verlangen sie Schadenersatz vom Mutterkonzern. In der ersten Instanz vor dem Münchner Landgericht bekamen die Gastronomen weitgehend Recht. Nun musste sich das Oberlandesgericht in der zweiten Instanz damit beschäftigen. In einer ersten mündlichen Verhandlung argumentierte Gastronom Ahmad Asmar, dass die von Burger King vorgegebenen Sonderpreise gegen das Verbot der Preisbindung im Kartellrecht verstießen. Die Werbeaktionen seien nicht kartellrechtswidrig, entgegnete daraufhin der Vorsitzende Richter Andreas Müller, doch ein Urteil steht zur Stunde noch aus. (lby/dpa/TH)