Bund will Insolvenzantragspflicht weiter aussetzen
Coronabedingt angeschlagene Betriebe sollen auch weiterhin keine Insolvenzanträge stellen müssen. Der Bund will die Antragspflicht für diejenigen Unternehmen weiter aussetzen, bei denen die Auszahlung von Staatshilfen noch aussteht. Die Koalitionsfraktionen sollen dazu einen entsprechenden Entwurf in den Bundestag einbringen. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, man wolle Firmen helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten. Ihr zufolge wären durch Corona auch Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die eigentlich tragfähige Geschäftsmodelle hätten. Sie könnten zwar staatliche Hilfen beantragen – es dauere aber oft eine Weile, bis diese ausgezahlt würden. „Wir dürfen diesen Unternehmen nicht die Gelegenheit nehmen, durch die staatlichen Hilfen wieder finanziell auf die Beine zu kommen“,betonte Lambrecht.
Staatshilfen müssen bis Ende Februar beantragt werden
Üblicherweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder, für überschuldete Firmen soll sie nun bis Ende April ausgesetzt bleiben. Die Regelung gilt, wenn Staatshilfen bis zum 28. Februar beantragt werden und deren Summe ausreicht, um dem Unternehmen auf die Beine zu helfen. Das Unternehmen muss glaubhaft machen, dass es durch die Coronakrise in Schwierigkeiten geriet. (dpa/TH)