Corona-Maßnahmen

Bund erarbeitet Rechtsgrundlage für Beherbergungsverbote

Ein Hotelzimmer
In der monatsweisen Betrachtung liegen die Übernachtungszahlen bereits seit August wieder auf Augenhöhe mit dem Niveau des Jahres 2019. (Foto: © Kryuchka Yaroslav/stock.adobe.com)
Die Bundesregierung hat einen 48-seitigen Gesetzesentwurf erarbeitet, um für Beherbergungsverbote in den einzelnen Bundesländern eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen.
Donnerstag, 05.11.2020, 09:30 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die deutsche Bundesregierung möchte den einzelnen Bundesländern erneut Beherbergungsverbote ermöglichen – und dies auf einer gesetzlichen Grundlage, wie aktuell der „Spiegel“ berichtet. In jüngster Zeit sind zahlreiche solcher verordneten Verbote vor Gericht wieder gekippt worden, da den Richtern zufolge keine gesetzliche Grundlage für Beherbergungsverbote existieren würde. Dem Bericht zufolge will die deutsche Bundesregierung eine solche nun auf den Weg bringen. Am 6. November soll der Entwurf erstmals im Bundestag vorgebracht werden.

Beherbergungsverbote sollen Virusausbreitung verlangsamen

Laut „Spiegel“ soll in diesem neuen Gesetzesentwurf „das Infektionsschutzgesetz angepasst und um konkrete Schutzmaßnahmen für eine Pandemie ergänzt werden“. Beherbergungsverbote seien der Bundesregierung zufolge „zudem geeignet, um die Mobilität in der Bundesrepublik zu reduzieren und damit dazu beizutragen, dass die Verfolgbarkeit von Infektionsketten sichergestellt sei und es zu einer Minimierung der Sozialkontakte und damit zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Virus komme. Die damit verbundenen Belastungen für Reisende und für Anbieter von Übernachtungsangeboten könnten durch eine zeitliche Befristung reduziert werden.“  (spiegel.de/TH)

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