Brauerei scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Die Brauerei Beck ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Gewerbesteuerzahlung in Millionenhöhe gescheitert. Der Gesetzgeber habe mit der angegriffenen Gesetzesänderung, die Grundlage des Steuerbescheids war, weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. In dem Fall geht es um rund 146 Millionen Euro, die nach dem Verkauf von Kommanditanteilen, also Firmenanteilen, an der Brauerei Beck fällig wurden. (Az. 1 BvR 1236/11).
Seit 2002 ist Gewerbesteuer auch für Gewinne nicht nur aus dem Verkauf von Anteilen von Kapitalgesellschaften, sondern auch von Personengesellschaften fällig. Die Neuregelung gilt nur dann nicht, wenn eine Einzelperson Anteile verkauft. Die Brauerei sah deshalb ihre Gleichheitsrechte verletzt. „Das Ziel der eingeführten Vorschrift ist die Abwehr von Missbräuchen“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof.
Zwar wurde der Kaufvertrag vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen, aber nachdem die Bundesregierung einen Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet hatte. Damit sei ein Vertrauen auf den Bestand des damals geltenden Gewerbesteuergesetzes zerstört worden und es liege keine verfassungswidrige Rückwirkung vor, urteilte der Senat. (lni/MJ)