Sensationsprozess

Bräustüberl siegt über Google!

Ein Richterhammer zerschlägt das Google-Logo
Dass ein Gastwirt den Internetriesen Google in die Knie zwingt, ist nicht nur für die Gastronomiebranche eine echte Sensation. (© Alexander Limbach/chandlervid85/Fotolia/Retusche:Thomas Hack)
Sensation und Präzedenzfall: Kurz vor Verhandlungsbeginn des Prozesses Bräustüberl vs. Google erkennt der Internetriese die Ansprüche der Tegernseer Traditionswirtschaft an und geht damit dem Rechtsstreit aus dem Weg.
Mittwoch, 28.08.2019, 10:56 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Bombe platzte kurz vor Dienstschluss: Am Abend des 27.08.2019 teilte Google LLC in einem Schriftsatz an das Landgericht München I mit, dass man die Ansprüche des Herzoglichen Bräustüberls Tegernsee anerkenne. Die von Wirt Peter Hubert beanstandeten Angaben zu falschen Wartezeiten (Wie berichteten hier) gehören damit der Vergangenheit an. Das für den nächsten Tag angesetzte Gerichtsverfahren wurde noch am Abend „wegen Anerkenntnis“ abgesetzt.

„Goliath“ knickt vor „David“ ein

Der Rückzieher des Internetriesen in dem ungleichen Bayerischer-David-gegen-US-Goliath-Duell kommt einer Sensation gleich. „Dass Google einen Anspruch freiwillig anerkennt, habe ich noch nicht erlebt“, sagt Peter Huberts Rechtsbeistand Dr. Thomas Glückstein. Klar erkennbar ist aber auch: „Google wollte es keinesfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.“ Nach dem enormen Medienecho, das Huberts mutiger Schritt in den vergangenen Wochen ausgelöst hatte, wäre auch am Verhandlungstermin mit erheblicher Pressepräsenz zu rechnen gewesen. Neben einer Reihe von Printjournalisten hatte sich auch Radio-, TV- und Webredaktionen angekündigt. Zugleich entzieht sich Google durch die Anerkenntnis aber dem zweiten Aspekt der Klage, in dem es um die grundsätzliche Rechtsfrage geht, ob eine Klage gegen einen US-Konzern in Deutschland gestellt werden kann. Wer auch immer zukünftig etwas gegen Google durchsetzen will, startet in dieser Hinsicht wieder bei Null.

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