Gerichtsbeschluss
Muss der Betriebsrat dem Dienstplan zustimmen?
Die Erfassung von Dienstplänen für die Mitarbeiter gehört zum notwendigen Bürokratie-Aufwand vieler Gastronomen und Hoteliers. Aber welchen Einfluss kann der Betriebsrat auf die Dienstplangestaltung eigentlich nehmen?
Wer Dienstpläne für seine Mitarbeiter schreibt und darin die Arbeitszeiten festlegt, braucht die Zustimmung des Betriebsrates. Sagt die Mitarbeitervertretung nichts zu der Causa, kann der Gastronom oder Hotelier nicht automatisch von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich dabei auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 TaBVGa 5/15). Der Chef muss daher die Entscheidung des Betriebsrates abwarten, bis er die Dienstpläne verpflichtend festlegt.
Der Arbeitgeber sei auch nicht dazu berechtigt, dem Betriebsrat eine Frist zu setzen. (dpa / fl)