Berliner Finanzamt schreibt steuerpflichtige Airbnb-Vermieter an
Im September 2020 wurde bekannt, dass über die Finanzverwaltung Hamburg steuerliche Vermietungsdaten an Airbnb-Vermieter in sämtlichen deutschen Bundesländern versendet werden. Wie der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg nun mitteilte, ist der Datenabgleich in der deutschen Hauptstadt offensichtlich schon realtiv weit fortgeschritten: So wurde bekannt, dass das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf steuerpflichtige Wohnungsvermeiter anschreibt, um die tatsächlich anfallende Übernachtungssteuer zu ermitteln. Dies betrifft zunächst erst einmal lediglich das Jahr 2014.
„Möglichkeiten einer Selbstanzeige erörtern“
Der Berliner Steuerberaterverband rät den Wohnungsbetreibern hingegen, nicht zu voreilig zu antworten, sondern Fachexperten zu konsultieren, „um eine etwaige Steuerpflicht derartiger Einkünfte der gesamten – mindestens zehn – zurückliegenden Jahre genau zu prüfen und die Möglichkeiten einer wenigstens strafmindernden Nacherklärung (Selbstanzeige) zu erörtern“, wie es dazu heißt. (stbverband.de/TH)