Bayerns Verfassungsrichter bestätigen Gästelisten-Pflicht
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die coronabedingte Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten etwa in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen bestätigt. Das höchste bayerische Gericht lehnte es in einer vor wenigen Tagen veröffentlichten Entscheidung ab, die entsprechenden Vorschriften in der bayerischen Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen.
„Überschreitung von Spielräumen nicht offensichtlich“
Es lägen keine Gründe vor, die einen solchen Schritt rechtfertigen würden, teilte das Gericht mit. Es sei nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung beim Erlass der Verordnung bundesrechtlich eröffnete Spielräume überschritten haben könnte. Und es sei auch nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung die Pflicht zur strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt haben könnte. (dpa/TH)