Bayern verhandelt Corona-Klagen gegen Versicherungen
Klagen von Gastronomen gegen Versicherungen, bei denen es um die Kostenerstattung wegen pandemiebedingter Betriebsschließungen geht, gab es in den vergangenen Tagen immer wieder. In der Regel mit negativem Ausgang für die Kläger. Nun verhandelt auch das Münchner Landgericht am Freitag, 31. Juli 2020, zum ersten Mal entsprechende Erstattungsanträge. Angesetzt sind insgesamt vier mündliche Verhandlungen, Kläger sind drei Gastronomen und eine Kinderkrippe. Weitere Prozesse werden nach den sommerlichen Gerichtsferien folgen.
Seit Beginn der Corona-Krise gibt es vor allem von Wirten und Hoteliers zahlreiche Beschwerden gegen ihre jeweiligen Versicherer. Viele Betriebe sind zwar gegen Betriebsschließung versichert, doch sind Pandemien in Standardpolicen nicht ausdrücklich gedeckt. In anderen Fällen sind zwar Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes versichert, doch sind dann oft bestimmte Krankheiten genannt – Covid-19 als neue Diagnose gehört nicht dazu. Bundesweit gibt es Dutzende ähnlicher Klagen.
In Bayern hatten nach den Protesten mehrere Versicherungen – unter anderem die Allianz und die Versicherungskammer – zugesagt, dass sie den betreffenden Firmenkunden freiwillig 10 bis 15 Prozent der vereinbarten Tagessätze zahlen. Hinzu kommen die staatlichen Hilfen, die nach Schätzung des bayerischen Wirtschaftsministeriums etwa 70 Prozent der Verluste abdecken.
Grundsätzlich haben mehrere Versicherungen in den vergangenen Wochen betont, dass sie für nicht gedeckte Schäden auch nicht zahlen wollen.
(dpa/KP)