Bayerisches Gericht lehnt Lockdown-Eilantrag ab
Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats einen ersten Eilantrag gegen den Lockdown von Restaurants und Hotels abgelehnt. Bisher seien ganze 55 Eilanträge eingegangen, in denen es um die neuen Corona-Maßnahmen seitens der Regierungen geht. Das Gericht erklärte nun exemplarisch an einer dieser Klagen diese Regelungen als „nicht offensichtlich rechtswidrig“, wie es im Bericht weiter heißt.
„Einschränkungen beim Freizeitverhalten nicht unverhältnismäßig“ (VGH)
Der zuständige Senat habe geurteilt, „Einschränkungen beim Freizeitverhalten seien eine denkbare Reaktion auf das derzeit stark ansteigende pandemische Geschehen, sie seien nicht offensichtlich unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig.“ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) habe darüber hinaus auf die „erheblichen staatlichen Entschädigungsleistungen“ hingewiesen, welche die Betriebe für Ihre Ausfälle an Umsätzen bekommen sollen. (br.de/TH)