Arbeitszeugnis: Chefs sind zur Wahrheit verpflichtet
Gastronomen und Personalleiter in Hotels müssen bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses für den scheidenden Mitarbeiter immer von Tatsachen ausgehen. Wer dem Mitarbeiter Verhaltensweisen oder Tätigkeiten unterstellt, die nicht der Wahrheit entsprechen, macht sich gegenüber dem neuen Arbeitgeber seines Ex-Angestellten gegebenenfalls strafbar. Darauf weist Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hin. Das kann zum Beispiel sein, wenn im Arbeitszeugnis wahrheitswidrig steht, ein Mitarbeiter habe jahrelang als Koch gearbeitet. Beim neuen Arbeitgeber wird er dann an eben in diesem Bereich eingesetzt – wo er z. B. ein teures Küchengerät unsachgemäß bedient, was zum technischen Ausfall des Gerätes führt. In diesem Fall könnte der neue Arbeitgeber vom alten Arbeitgeber Schadenersatz verlangen. (dpa / FL)