Gästetaxe

A&o gewinnt Normenkontrollklage

Urteil
Die Berliner Hostelkette A&o hat eine Normenkontrollklage gewonnen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Foto: © Studio_East/stock.adobe.com)
Weil die Stadt Leipzig keine überzeugende Berechnung für die Erhebung der Gästetaxe präsentieren kann, hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen heute im Rahmen einer Normenkontrollklage zugunsten der Hotel- und Hostelgruppe A&o; entschieden.
Donnerstag, 10.02.2022, 13:32 Uhr, Autor: Martina Kalus

Die Tourismusabgabe in Leipzig ist nichtig. A&o-Justitiar Dr. Florian Schöfer: „Das Oberverwaltungsgericht hat deutlich aufgezeigt, dass Städte ihre Hausaufgaben machen müssen, bevor sie Tourismusabgaben erheben dürfen. Wir hoffen, dass City Taxes als Einnahmequelle damit unattraktiver werden.“ Das heutige Urteil muss leider nicht das endgültige Aus für die City Tax in Leipzig bedeuten, ein „schöner juristischer Erfolg“, so Schöfer, sei es aber allemal.

Die u. a. auch als Kultur- oder Tourismusabgabe bezeichnete Gästetaxe bezeichnet die Besteuerung privat veranlasster Übernachtungen. In Leipzig beträgt sie aktuell im Regelfall drei Euro pro Person und Übernachtung. Die Rechtsgrundlage in Sachsen erlaubt die Erhebung einer Citytax, das erhobene Entgelt darf allerdings nicht für die allgemeine Haushaltsfinanzierung verwendet werden. „Rechtlich handelt es sich bei der Tourismusabgabe um eine Gegenleistung für das touristische Angebot der Stadt – also muss sie auch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Einrichtungen stehen“, erklärt Florian Schöfer, „hier fehlen überzeugende Berechnungen der Stadt Leipzig.“

Erhebung von City Taxes künftig aufwändiger?

Grundsätzlich infrage steht die Tourismusabgabe damit nicht und noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Aber Florian Schöfer ist optimistisch, dass es bei dieser Entscheidung bleiben wird und sich der Begründungsaufwand für Übernachtungsabgaben damit erhöht. A&o hat bereits eine Vielzahl von Verfahren gegen alle Arten von Übernachtungsabgaben geführt und will weiter gegen solche Abgaben kämpfen. Phillip Winter, CMO: „Drei Euro extra mögen bei einem Aufenthalt im Fünf-Sterne-Hotel nicht der Rede Wert sein.

Getreu unserem Motto „everyone can travel“, spricht A&o aber auch Gäste an, bei denen eine City Tax fürs Reisebudget durchaus eine Rolle spielen kann und die Reisekasse in der Vergangenheit zusätzlich belastet hat.“ Wenn das Bautzener Urteil hält, entfällt die Gästetaxe in Leipzig zumindest vorläufig für alle Reisenden. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Leipzig dann einen weiteren Anlauf mit neuer Berechnungsgrundlage wagt. Soviel ist sicher: „A&o würde natürlich auch bei einer Neuauflage der Leipziger Gästetaxe wieder ganz genau hinsehen,“ kündigt Florian Schöfer jetzt schon an.

(a&o/MK)

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