Antrag gegen Beherbergungsverbot in MV gescheitert
Mehrere Dutzend Vermieter von Ferienunterkünften hatten im März einen Antrag gegen das coronabedingte Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingereicht. Dieser wurde nun laut der beauftragten Rechtsanwältin Katja Kleist abgelehnt. Sie sei am Freitag mündlich vom OVG darüber informiert worden, erklärte Kleist. Eine schriftliche Mitteilung sei ihr für diese Woche angekündigt worden. Das Gericht war zunächst nicht für eine Bestätigung zu erreichen.
Einreise- und Beherbergungsverbote sind überzogen
Einer der Kläger, Oliver Roeber vom Kutscherhaus in Sassnitz auf Rügen, bezeichnete in einer Mitteilung die Einreise- und Beherbergungsverbote in Mecklenburg-Vorpommern als überzogen. Während in fast allen Bundesländern Gastronomie und Hotels wieder öffneten, sei man im Nordosten der Republik in eine „Angststarre“ verfallen.
Dabei sehe die Bundes-Notbremse eine Öffnung von Hotels und Ferienwohnungen unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor. Daniel Rousta vom Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern wirft der Landesregierung in der Erklärung vor, einen „antitouristischen Schutzwall“ um die Landesgrenzen gezogen zu haben.
(dpa/NZ)