Airbnb-Vermietern drohen bis zu 500.000 € Bußgeld
Waren früher Hotels und Pensionen die bevorzugten Unterkünfte für Reisende, treten durch die Vermittlungsangebote der Plattform Airbnb immer mehr private Übernachtungsmöglichkeiten an deren Stelle – was nicht nur die Hoteliers verärgert. „Schöne, helle, vollmöblierte Einzimmerwohnung“ – So wirbt eine Münchnerin für ihre private Unterkunft auf der Airbnb-Onlineseite und verlangt in der Adventszeit fast 80 Euro pro Nacht. Bisher weiß die Stadt München nicht, wie oft sie ihre private Wohnung als Ferienwohnung vermietet. Mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts München kann sich das jetzt ändern, denn Airbnb muss den Behörden Auskunft über Namen und Adressen seiner Gastgeber geben.
Bis zu 500.000 Euro Bußgeld für die Privatvermieter
Die Richter haben eine Klage von Airbnb gegen eine entsprechende Verordnung der Stadt abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und bezieht sich bisher nur auf die Landeshauptstadt. Die Stadtverwaltung kann somit die Daten aller privaten Unterkünfte bei dem US-Unternehmen anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind. Denn in einem solchen Falle begeht der Privatvermieter eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Dabei geht es um Zweckentfremdung, weil der im Stadtgebiet knappe Wohnraum gewerblich genutzt wird.
„Soll München nach irischem Recht vorgehen?“
Die Europazentrale des Wohnungsvermittlers im irischen Dublin hatte zunächst auf ein Schreiben des Münchner Sozialreferats nicht reagiert und ist vor Gericht gezogen. Die irischen Behörden seien rechtlich zuständig und nicht die Münchner Stadtverwaltung, hatte der Konzern darauf erklärt. Die Richterin entgegnete: „Soll die Stadt München nach irischem Recht vorgehen?“ Das Gericht entschied schließlich, dass weder die Republik Irland für die Überwachung des Zweckentfremdungsrechts in München zuständig sei noch das irisches Recht gelte. Das Auskunftsverlangen des Sozialreferats sei nach EU-Recht zulässig. Kommt das Unternehmen der Aufforderung nicht nach, droht ein Zwangsgeld von 300.000 Euro. Airbnb bedauerte die Entscheidung der Richter, da der Schutz der Nutzerdaten höchste Priorität habe. „Wir werden weitere Schritte sorgfältig prüfen, sobald uns die schriftliche Begründung des Gerichts vorliegt“, teilte eine Unternehmenssprecherin mit. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erklärte: „Das Urteil zeigt, dass sich Airbnb nicht aus der Verantwortung ziehen kann. Wir brauchen jede bezahlbare Wohnung für die Münchnerinnen und Münchner.“ Deshalb werde alles getan, um Zweckentfremdung zu verhindern. Auch die Millionenstädte Berlin und Hamburg versuchen, mit Maßnahmen und Bußgeldern gegen Zweckentfremdung vorzugehen. So sollen dort nur noch registrierte Nutzer ihre Wohnungen auf Airbnb anbieten dürfen. Auch in anderen Ländern stieß Airbnb in Großstädten wie New York oder Barcelona auf ähnliche Probleme. (dpa/TH)